Schwangerenvorsorge
Soweit die Schwangerschaft komplikationslos verläuft, sind Hebammen per Gesetz und durch ihre Ausbildung dazu berechtigt und befähigt, alle in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegten Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft eigenständig durchzuführen. Lediglich die drei regulären Ultraschalluntersuchungen können nur durch Ihren Frauenarzt gemacht werden.
Sie können daher selbst entscheiden, ob Sie die Vorsorgeuntersuchungen durch einen Arzt oder durch eine Hebamme in Anspruch nehmen wollen. Eine weitere Möglichkeit wäre auch, die Vorsorgen im Wechsel machen zu lassen. Hören Sie ganz auf Ihr Gefühl und finden so den für Sie passenden Weg.
Wenn Sie möchten, dass ich die Vorsorge durchführe, können wir einen Termin vereinbaren zu dem ich zu Ihnen nach Hause komme. Dort können wir dann in entspannter Atmosphäre und ohne lange Wartezeit die Untersuchung machen.
Das mache ich bei einer Vorsorge: